Wir alle bei Baker Tilly richten unser Denken und Handeln stets an klaren Werten aus und handeln jederzeit gesetzeskonform. Die Einhaltung von Gesetzen, Normen, Richtlinien und Ethikgrundsätzen ist für uns von höchster Bedeutung, um das Vertrauen unserer Mandanten, Vertragspartner zu wahren.

Konsequenterweise haben wir daher ein Hinweisgeberschutzsystem gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), sowie der Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer implementiert.

Es bietet Mandanten und Geschäftspartnern die Möglichkeit, Verstöße gegen geltende Gesetze oder interne Richtlinien unseres Unternehmens auch anonym zu melden. Die Wahrung der Vertraulichkeit hat höchste Priorität und ist vollumfänglich sichergestellt. Wir haben dafür einen renommierten Anbieter einer elektronischen Plattform, und damit einen unabhängigen Dritten, beauftragt, um Ihre Identität zu schützen. Dadurch können Sie potenzielle Verstöße frühzeitig und diskret ansprechen, ohne dass Sie Nachteile zu befürchten haben. Uns ermöglicht diese Lösung, Ihren Hinweisen zeitnah nachzugehen und notwendige Konsequenzen zu ziehen. Die Verantwortlichen der Hinweisgebermeldestelle sind unter Wahrung der Vertraulichkeit der meldenden Personen verpflichtet, die gemeldeten Verstöße aufzuklären und ggf. Maßnahmen in Abstimmung zur Beseitigung der gemeldeten Verstöße mit dem Management Board und den Geschäftsführungen zu ergreifen – auch dabei wird die Vertraulichkeit durchgehend gewahrt sein. Im Einzelfall kann die Aufklärung aber auch ergeben, dass keine Maßnahmen folgen.

Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir Ihre Unterstützung sehr begrüßen, vollumfänglich unterstützen und bedanken uns vorab für Ihren Beitrag.

U.A. können folgende Verstöße können von Ihnen gemeldet werden:

  • Verstöße gegen Strafnormen: Jede Art von strafrechtlich relevantem Verhalten, das gegen geltendes Recht verstößt.
  • Bußgeldbewährte Verstöße: Ordnungswidrigkeiten, bei denen die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Körper, Gesundheit oder den Rechten von Beschäftigten oder deren Vertretungsorganen dient.
  • Verstöße gegen Bundes- und Landesgesetze zur Umsetzung europäischer Regelungen: Dies umfasst Verstöße gegen verschiedene Vorschriften, wie beispielsweise Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsgesetze, Vorschriften zur Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Beförderung gefährlicher Güter, Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Berufsrecht und berufliche Qualitätsstandards und vieles mehr.

Wir alle gemeinsam fördern eine verantwortungsbewusste Unternehmenskultur und wollen daher etwaige Verstöße frühzeitig erkennen, um angemessen und konsequent handeln zu können. Danke, dass Sie uns hierbei unterstützen.

Das Baker Tilly Hinweisgeberschutzsystem finden Sie hier